Häufig gestellte Fragen
Logopädie ist ein Heilhilfsberuf, bei dem Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörbeeinträchtigungen behandelt werden.
Welche Störungsbilder genau behandelt werden können Sie unter Behandlungsbereiche genauer nachlesen.
Eine Verordnung bekommen Sie, wenn Behandlungsbedarf besteht, von Ihrem behandelnden Facharzt oder Allgemeinmediziner.
Eine Verordnung besteht in der Regel aus zehn Behandlungseinheiten, welche eine Länge von 30, 45 oder 60 Minuten am Stück haben können. Bei der Erstverordnung bekommen wir noch eine zusätzliche Einheit für die Anamnese.
Wenn eine Verordnung nicht ausreichend war, kann mit Rücksprache beim Arzt eine Folgeverordnung beantragt werden.
Wie viele Verordnungen für die erfolgreiche Behandlung notwendig sind muss immer im Einzelfall betrachtet werden, weshalb eine pauschale Zeitangabe nicht möglich ist.
Sobald Sie eine Verordnung erhalten haben, melden Sie sich umgehend bei uns in der Praxis, um einen ersten Termin für die Anamnese zu vereinbaren.
Eine zeitnahe Terminanfrage ist notwendig, da die Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden muss.
Gemeinsam machen wir einen Termin aus und besprechen dann das weitere Vorgehen.
Sie erreichen uns mit der U7 oder der Buslinie M45, Station: Richard-Wagner-Platz. Von dort aus sind es ca. 600 Meter Fußweg bis zur Praxis. Diese befindet sich auf dem Gelände der Caritas und ist im Haus "Dr. Margarete Sommer". (1.OG über den Aufzug linksseitig)
Wenn Sie bereits eine Verordnung oder eine Frage haben melden Sie sich gerne per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Genauere Informationen dazu finden Sie hier unter Kontakt.