Häufig gestellte Fragen
Logopädie ist ein Heilhilfsberuf, bei dem Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörbeeinträchtigungen behandelt werden.
Welche Störungsbilder genau behandelt werden können Sie unter Behandlungsbereiche genauer nachlesen.
Eine Verordnung bekommen Sie, wenn Behandlungsbedarf besteht, von Ihrem behandelnden Facharzt oder Allgemeinmediziner.
Eine Verordnung besteht in der Regel aus zehn Behandlungseinheiten, welche eine Länge von 30, 45 oder 60 Minuten am Stück haben können. Bei der Erstverordnung bekommen wir noch eine zusätzliche Einheit für die Anamnese.
Wenn eine Verordnung nicht ausreichend war, kann mit Rücksprache beim Arzt eine Folgeverordnung beantragt werden.
Wie viele Verordnungen für die erfolgreiche Behandlung notwendig sind muss immer im Einzelfall betrachtet werden, weshalb eine pauschale Zeitangabe nicht möglich ist.
Sobald Sie eine Verordnung erhalten haben, melden Sie sich umgehend bei uns in der Praxis, um einen ersten Termin für die Anamnese zu vereinbaren.
Eine zeitnahe Terminanfrage ist notwendig, da die Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden muss.
Gemeinsam machen wir einen Termin aus und besprechen dann das weitere Vorgehen.
Unsere Praxis liegt in der Nähe vom U-Bahnhof Mierendorffplatz. (Erreichbar mit der U7)
Von dort aus ca. 15 Minuten Fußweg über die Kaiserin-Augusta-Allee oder mit dem M27 bis zum Goslarer Platz und dann 200 Meter bis zur Praxis.
Wenn Sie bereits eine Verordnung oder eine Frage haben melden Sie sich gerne per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Genauere Informationen dazu finden Sie hier unter Kontakt.